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Verkehrssteuervergünstigung für Alternativantriebe

 

Ermässigungen Verkehrssteuern im Kanton Obwalden

Die Verkehrssteuer wird wie folgt ermässigt: 

a. auf 50 Prozent der Normalsteuer für Fahrzeuge mit Hybridantrieb;

b. auf 30 Prozent der Normalsteuer für Fahrzeuge mit Elektroantrieb, Erdgas, Biogas oder einem anderen Alternativantrieb beziehungsweise Alternativtreibstoff; ausgenommen sind die Alternativtreibstoffe Bioethanol und Biodiesel. 

 

Ermässigungen Verkehrssteuern im Kanton Nidwalden

Die Verkehrssteuer wird wie folgt ermässigt:  

4.1 auf 50 Prozent der Normalsteuer für Fahrzeuge mit Hybridantrieb, Anhänger und gewerbliche Motorkarren;

4.2 auf 25 Prozent der Normalsteuer für Fahrzeuge mit Erdgas, Biogas, oder einem Alternativantrieb (Elektroantrieb);

4.3 auf 15 Prozent der Normalsteuer für Arbeitsmaschinen, Arbeitskarren, Motoreinachser, Sachentransport-Ausnahmeanhänger und Transportanhängern mit aufgebautem Nutzraum;

4.4 auf 10 Prozent der Normalsteuer für Arbeitsanhänger sowie für landwirtschaftliche Motorfahrzeuge und Anhänger.

 

 

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