Ermässigungen Verkehrssteuern im Kanton Obwalden
Die Verkehrssteuer wird wie folgt ermässigt:
a. auf 50 Prozent der Normalsteuer für Fahrzeuge mit Hybridantrieb;
b. auf 30 Prozent der Normalsteuer für Fahrzeuge mit Elektroantrieb, Erdgas, Biogas oder einem anderen Alternativantrieb beziehungsweise Alternativtreibstoff; ausgenommen sind die Alternativtreibstoffe Bioethanol und Biodiesel.
Ermässigungen Verkehrssteuern im Kanton Nidwalden
Die Verkehrssteuer wird wie folgt ermässigt:
4.1 auf 50 Prozent der Normalsteuer für Fahrzeuge mit Hybridantrieb, Anhänger und gewerbliche Motorkarren;
4.2 auf 25 Prozent der Normalsteuer für Fahrzeuge mit Erdgas, Biogas, oder einem Alternativantrieb (Elektroantrieb);
4.3 auf 15 Prozent der Normalsteuer für Arbeitsmaschinen, Arbeitskarren, Motoreinachser, Sachentransport-Ausnahmeanhänger und Transportanhängern mit aufgebautem Nutzraum;
4.4 auf 10 Prozent der Normalsteuer für Arbeitsanhänger sowie für landwirtschaftliche Motorfahrzeuge und Anhänger.
« zurück
Montag bis Freitag
07:45 bis 11:45 Uhr
13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr