Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Daten innert 14 Tagen zu melden.
Bei Namensänderungen benötigen wir folgende Unterlagen:
Eine Kopie eines amtlichen Dokumentes (z.B. schweizerischer Eheschein, Familienbüchlein, Wohnsitzbestätigung, Schriftenempfangsschein, Ausländerausweis, Pass, Identitätskarte usw.) Bei Firmen: Kopie Handelsregisterauszug
Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn) lautend auf den neuen Namen (dieses Dokument wird uns auf Ihr Verlangen von Ihrer Versicherungsgesellschaft elektronisch übermittelt)
Montag bis Freitag
07:45 bis 11:45 Uhr
13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr