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Import von Fahrzeugen

NEU ab 1. Juli 2012 - CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen

Analog zur EU führt die Schweiz ab Juli 2012 CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen ein. Dabei werden Schweizer Importeure verpflichtet, die CO2-Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen bis 2015 im Durchschnitt auf 130 Gramm pro Kilometer zu senken. Wenn die CO2-Emissionen pro Kilometer den Zielwert überschreiten, wird ab dem 1. Juli 2012 eine Sanktion fällig.

Die CO2-Vorschriften betreffen alle Importeure von neuen PW. Dabei wird unterschieden zwischen Grossimporteuren (50 oder mehr PW-Zulassungen pro Jahr) und Kleinimporteuren (weniger als 50 PW-Zulassungen pro Jahr). In diese Kategorie gehören auch Privatpersonen, die ihren Neuwagen direkt importieren.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Link:

Informationen zu den CO2-Emissionsvorschriften

 

Grundsatz

Alle Motorfahrzeuge und Anhänger müssen vor ihrer Zulassung zum Verkehr einzeln amtlich geprüft werden. Dabei werden die für die Zulassung erforderlichen Angaben ermittelt.
Wir unterscheiden zwei Prüfungsarten: 

  • Einzelprüfung vor der Zulassung mittels Funktionskontrolle 
  • Einzelprüfung vor der Zulassung mittels umfassender technischer Prüfung


Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge und Fahrgestelle sind von der Typengenehmigung befreit und können bei der kantonalen Zulassungsstelle direkt angemeldet werden.

Einzelprüfung vor der Zulassung mittels Funktionskontrolle

Die Einzelprüfung beschränkt sich auf eine Funktionskontrolle der wichtigsten Vorrichtungen für: 

  • Fahrzeuge, für die der ausgefüllte und vom Inhaber der Typengenehmigung unterzeichnete Prüfbericht (Formular 13.20 A) oder eine EU-Uebereinstimmungsbescheinigung (und deren erste Inverkehrsetzung vor weniger als zwölf Monaten erfolgte) vorliegt. 
  • Fahrzeuge von Haltern oder Halterinnen, die diplomatische oder konsularische Vorrechte und Immunitäten geniessen.


Einzelprüfung vor der Zulassung mittels umfassender technischer Prüfung 

Alle nicht oben aufgeführten Fahrzeuge werden einer umfassenden technischen Ueberprüfung unterzogen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob das Fahrzeug den Abgas- und Geräuschvorschriften entspricht und für den beabsichtigten Gebrauch betriebssicher ist.

Allgemeine Anforderungen

Der Prüfungsumfang richtet sich nach der Fahrzeugart. Bei gebrauchten Fahrzeugen werden die Vorschriften nach dem Datum der ersten Inverkehrsetzung angewandt.

 

Fahrzeuge, die von der Zollbehörde als Uebersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut abgefertigt werden oder deren Halter eine Bewilligung zur zollfreien Verwendung besitzen, sind von der Bestätigung der Abgas- und Geräuschvorschriften ausgenommen.


Notwendige Unterlagen für die Fahrzeugprüfung


Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die technische Auskunft, Tel. 041 666 66 11 (Sarnen) oder 041 618 41 05 (Stans).


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