Für die Wiederinverkehrsetzung von hinterlegten Kontrollschildern benötigen wir folgende Unterlagen:
Bei allfälligen Änderungen (Adresse, Farbe, Versicherungsgesellschaft, usw.) ist auch der Fahrzeugausweis zur Änderung beizulegen.
Überprüfen Sie auch den Versicherungsnachweis bezüglich
- Gültig-ab-Datum?
- Sind evtl. besondere Risiken eingetragen?
- Ist bei Wechselschildern der Eintrag vorhanden?
- usw.
Sofern der Gültigkeitsbeginn des Versicherungnachweises in der Zukunft liegt, werden die Kontrollschilder frühstens an diesem, bzw. am nächstfolgenden Arbeitstag ausgehändigt oder versandt.
Bitte beachten: Sämtliche Kontrollschilder werden kantonal im jeweiligen Stammhaus des Verkehrssicherheitszentrum OW/NW gelagert. Wenn Sie Ihre Kontrollschilder beim Verkehrssicherheitszentrum Obwalden in Sarnen oder Nidwalden in Stans abgegeben haben und im gleichen Amt wieder beziehen möchten, bitten wir Sie, drei Arbeitstage vor Wiederinverkehrsetzung der Schilder die entsprechende Stelle zu avisieren (unsere Adressen). Besten Dank für Ihr Verständnis.
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Montag bis Freitag
07:45 bis 11:45 Uhr
13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr