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Fahrzeug-Wiederinverkehrssetzung

Für die Wiederinverkehrsetzung von hinterlegten Kontrollschildern benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Einen Versicherungsnachweis für das einzulösende Fahrzeug. Bei Wechselschilder muss für jedes Fahrzeug ein Nachweis beigebracht werden. Diese Dokumente erhalten Sie von Ihrer Versicherung. 
  • Für die Einlösung eines neuen Fahrzeuges muss ein Versicherungsnachweis und die Fahrzeugpapiere (annullierter Fahrzeugausweis oder Formular 13.20A) beigebracht werden.

Bei allfälligen Änderungen (Adresse, Farbe, Versicherungsgesellschaft, usw.) ist auch der Fahrzeugausweis zur Änderung beizulegen.

Überprüfen Sie auch den Versicherungsnachweis bezüglich 

- Gültig-ab-Datum?

- Sind evtl. besondere Risiken eingetragen? 

- Ist bei Wechselschildern der Eintrag vorhanden? 

- usw.
Sofern der Gültigkeitsbeginn des Versicherungnachweises in der Zukunft liegt, werden die Kontrollschilder frühstens an diesem, bzw. am nächstfolgenden Arbeitstag ausgehändigt oder versandt.

Bitte beachten: Sämtliche Kontrollschilder werden kantonal im jeweiligen Stammhaus des Verkehrssicherheitszentrum OW/NW gelagert. Wenn Sie Ihre Kontrollschilder beim Verkehrssicherheitszentrum Obwalden in Sarnen oder Nidwalden in Stans abgegeben haben und im gleichen Amt wieder beziehen möchten, bitten wir Sie, drei Arbeitstage vor Wiederinverkehrsetzung der Schilder die entsprechende Stelle zu avisieren (unsere Adressen). Besten Dank für Ihr Verständnis.

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

07:45 bis 11:45 Uhr

13:45 bis 17:00 Uhr

 

vor Feiertagen

bis 16:00 Uhr

 

Direktwahl

Sarnen OW

041 666 66 00

041 666 66 20 Fax

info@vsz.ch

 

Stans NW

041 618 41 41

041 618 41 87 Fax

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