Wenn Sie unter dem bestehenden Kontrollschild ein zweites Fahrzeug in Verkehr setzen wollen, werden folgende Unterlagen benötigt:
Für die Verwendung von Wechselschildern wird im Kanton Obwalden pro Kalenderjahr eine Gebühr erhoben, ungeachtet der Benutzungsdauer. Bei Verwendung von Wechselschildern ist für die Berechnungsgrundlage die Verkehrssteuer des Fahrzeuges mit der höheren Abgabe massgebend.
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Montag bis Freitag
07:45 bis 11:45 Uhr
13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr