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Wechselschild-Einlösung

Wenn Sie unter dem bestehenden Kontrollschild ein zweites Fahrzeug in Verkehr setzen wollen, werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Versicherungsnachweis (von der Versicherungsgesellschaft zu verlangen). Auf dem Versicherungsnachweis muss die Rubrik WS (Wechselschild) von der Versicherungsgesellschaft gekennzeichnet sein. 
  • Fahrzeugausweis und/oder Prüfungsbericht des einzulösenden Fahrzeuges.
  • Es können nur Fahrzeuge mit gleichartigen Kontrollschildern unter Wechselnummer eingelöst werden (z.B. Motorwagen unter sich, Motorräder unter sich oder Kleinmotorräder unter sich) und maximum zwei Fahrzeuge. 
  • Ausnahmen: Veteranenfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Anhänger können mehrere im Wechselschild eingelöst werden. 


Für die Verwendung von Wechselschildern wird im Kanton Obwalden pro Kalenderjahr eine Gebühr erhoben, ungeachtet der Benutzungsdauer. Bei Verwendung von Wechselschildern ist für die Berechnungsgrundlage die Verkehrssteuer des Fahrzeuges mit der höheren Abgabe massgebend.

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