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Fahrzeug-Versicherungswechsel

Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Daten innert 14 Tagen zu melden. Bei einem Versicherungswechsel benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Den/die bisherigen Fahrzeugausweis(e); 
  • Pro Fahrzeug einen Versicherungsnachweis, dessen Gültigkeitsbeginn maximal 30 Tage in der Vergangenheit liegen darf (muss bei der Haftpflicht-Versicherungsgesellschaft bestellt werden)


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Öffnungszeiten

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07:45 bis 11:45 Uhr

13:45 bis 17:00 Uhr

 

vor Feiertagen

bis 16:00 Uhr

 

Direktwahl

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Stans NW

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