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Neueinlösung eines Fahrzeuges

Um ein Fahrzeug einlösen und Kontrollschilder beziehen zu können, sind folgende Unterlagen einzureichen (per Post oder am Schalter): 

  • Versicherungsnachweis 
  • Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) für die Neuzulassung (inkl. Nachweis über die allfällige Befreiung von der Typengenehmigung bei nicht typengenehmigten und nicht generell befreiten Fahrzeugen) 
  • Oder den bisherigen Fahrzeugausweis für bereits immatrikulierte Fahrzeuge 
  • Bei Fahrzeugen ausländischer Herkunft: Nachweis der Verzollung (Zollstempel auf Prüfbericht 13.20 A oder Bewilligung der Zollverwaltung zur zollfreien Verwendung). 
  • Unverzollte Fahrzeuge lassen wir nur provisorisch und befristet zu.

Teilen Sie uns mit, welches Schilderformat (hoch oder lang) Sie benötigen. Sie können alle Unterlagen per Post an uns senden oder am Schalter abgeben. 

Gültigkeit


In der Regel ist der Fahrzeugausweis unbefristet und für die ganze Schweiz gültig. 

Besondere Verwendung

 

z.B.: Taxi, gefährliche Güter usw.
Das Recht, ein Fahrzeug zu diesen Zwecken zu verwenden, wird im Fahrzeugausweis eingetragen. 
 
Auflagen 

  • Eingetragene Verfügungen der Behörde 
  • Angaben über die zulässigen Höchstgewichte 
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen 
  • Angaben über die Platzzahl usw.

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

07:45 bis 11:45 Uhr

13:45 bis 17:00 Uhr

 

vor Feiertagen

bis 16:00 Uhr

Direktwahl

Sarnen OW

041 666 66 00

041 666 66 20 Fax

info@vsz.ch

 

Stans NW

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