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Kantonswechsel eines Fahrzeuges

Fahrzeuge mit Standort in den Kantonen Obwalden und Nidwalden müssen innert 14 Tagen mit den kantonalen Kontrollschildern versehen werden. Als Standort gilt der Ort, an dem das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird. Für Geschäftsfahrzeuge gelten die gleichen Vorschriften. Beim Austausch der ausserkantonalen Kontrollschilder ist keine Fahrzeugprüfung erforderlich. Zur Immatrikulation sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

  • den / die bisherigen Fahrzeugausweis(e); 
  • pro Fahrzeug ein Versicherungsnachweis im Original, dessen Gültigkeitsbeginn maximal 30 Tage in der Vergangenheit liegen darf (muss bei der Haftpflicht-Versicherungsgesellschaft bestellt werden); 
  • bisherige Kontrollschilder; 
  • Ausländerausweis bei Ausländern 
  • bei Geschäftsfahrzeugen zusätzlich eine Kopie des Handelsregister- auszuges oder eine Bestätigung der Ausgleichskasse bei Einzelfirmen. 
  • für Führerausweis siehe Führerzulassung



Ausserkantonale Kontrollschilder senden wir dem zuständigen Strassenverkehrsamt zurück. Dieses bezahlt die nicht verfallene Motorfahrzeugsteuern zurück.

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

07:45 bis 11:45 Uhr

13:45 bis 17:00 Uhr

 

vor Feiertagen

bis 16:00 Uhr

Direktwahl

Sarnen OW

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Stans NW

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