Fahrzeuge mit Standort in den Kantonen Obwalden und Nidwalden müssen innert 14 Tagen mit den kantonalen Kontrollschildern versehen werden. Als Standort gilt der Ort, an dem das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird. Für Geschäftsfahrzeuge gelten die gleichen Vorschriften. Beim Austausch der ausserkantonalen Kontrollschilder ist keine Fahrzeugprüfung erforderlich. Zur Immatrikulation sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
Ausserkantonale Kontrollschilder senden wir dem zuständigen Strassenverkehrsamt zurück. Dieses bezahlt die nicht verfallene Motorfahrzeugsteuern zurück.
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Montag bis Freitag
07:45 bis 11:45 Uhr
13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr