Zur Ausserverkehrsetzung eines Fahrzeuges benötigen wir folgende Dokumente:
Achtung: Auf Grund einer blossen Annullation des Fahrzeugausweises, ausgenommen bei Wechselschilder, wird das Fahrzeug nur bei Hinterlegung der Kontrollschilder abgemeldet.
Montag bis Freitag
07:45 bis 11:45 Uhr
13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr