Startseite

Ausserordentliche Prüfungspflicht

Ausserordentliche Prüfungspflicht (VTS Art. 34)


Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. Namentlich betrifft dies:

  • Änderungen der Fahrzeugeinteilung; 
  • Änderungen der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite, der Gewichte; 
  • Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern. Hierbei ist nachzuweisen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften über Abgase und Geräusche eingehalten sind
  • nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlagen; 
  • Änderungen an der Kraftübertragung (Getriebe- und Achsübersetzung); 
  • nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder; 
  • Änderungen der Lenkanlage, der Bremsanlage; 
  • das Anbringen einer Anhängevorrichtung; 
  • das Ausserbetriebsetzen von Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z. B. Airbag, Gurtstraffer), soweit dies nicht vom Hersteller oder von der Herstellerin vorgesehen ist, vom Führer oder von der Führerin selbst vorgenommen werden kann und jeweils angezeigt wird; 
  • das Nichtinstandsetzen von defekten oder nicht betriebsfähigen Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z.B. Airbag, Gurtstraffer); 
  • alle weiteren wesentlichen Änderungen.



« zurück

Nach oben

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

07:45 bis 11:45 Uhr

13:45 bis 17:00 Uhr

 

vor Feiertagen

bis 16:00 Uhr

Direktwahl Dispo (Termine)

Sarnen OW

041 666 66 17

041 666 66 20 Fax

info@vsz.ch

 

Stans NW

041 618 41 01

041 618 41 87 Fax

info@vsz.ch

Technische Auskunft

Sarnen OW

07:30 - 09:00 Uhr

041 666 66 11

041 666 66 20 Fax

ruedi.gasser@vsz.ch

 

Stans NW

07:30 - 09:00 Uhr

041 618 41 05

041 618 41 87 Fax

hans.waser@vsz.ch

 

Nachprüfungen:

Montag - Donnerstag

ab 16:30 Uhr bis max. 17:00 Uhr (ausge-

nommen vor Feiertagen)

internezzo ag - Ihre TYPO3 Webagentur