Bitte kontrollieren Sie das Fahrzeug vor der Prüfung, reinigen Sie es falls nötig.
Alle mit Kontrollschildern zugelassenen Fahrzeuge unterliegen der amtlichen, periodischen Nachprüfung. Es gelten folgende Prüfungsintervalle:
a) erstmals ein Jahr nach der ersten Inverkehrsetzung, dann jährlich
Fahrzeuge zum berufsmässigen Personentransport, ausgenommen Fahrzeuge, die nach Art. 4 Abs. 1 Bst. d ARV 2 verwendet werden,
b) erstmals vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre:
c) erstmals fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend alle drei Jahre, folgende mit Kontrollschildern versehene Fahrzeuge:
d) erstmals fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend alle fünf Jahre, folgende mit Kontrollschildern versehene Fahrzeuge:
Bei einem Halter- oder Halterinnenwechsel sind Fahrzeuge nach den Bst. b) und c) zu prüfen, wenn die letzte Prüfung mehr als ein Jahr und die erste Inverkehrsetzung mehr als zehn Jahre zurückliegt.
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