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Erstzulassung nach Import durch Privatpersonen

Grundsatz


Alle Motorfahrzeuge und Anhänger müssen vor ihrer Zulassung zum Verkehr einzeln amtlich geprüft werden. Dabei werden die für die Zulassung erforderlichen Angaben ermittelt.

Wir unterscheiden zwei Prüfungsarten: 

  • Einzelprüfung vor der Zulassung mittels Funktionskontrolle 
  • Einzelprüfung vor der Zulassung mittels umfassender technischer Prüfung


Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge und Fahrgestelle sind von der Typengenehmigung befreit und können bei der kantonalen Zulassungsstelle direkt angemeldet werden.


Einzelprüfung vor der Zulassung mittels Funktionskontrolle

Die Einzelprüfung beschränkt sich auf eine Funktionskontrolle der wichtigsten Vorrichtungen für: 

  • Fahrzeuge, für die der ausgefüllte und vom Inhaber der Typengenehmigung unterzeichnete Prüfbericht (Formular 13.20 A) oder eine EU-Uebereinstimmungsbescheinigung (und deren erste Inverkehrsetzung vor weniger als zwölf Monaten erfolgte) vorliegt. 
  • Fahrzeuge von Haltern oder Halterinnen, die diplomatische oder konsularische Vorrechte und Immunitäten geniessen.

Einzelprüfung vor der Zulassung mittels umfassender technischer Prüfung 

Alle nicht oben aufgeführten Fahrzeuge werden einer umfassenden technischen Ueberprüfung unterzogen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob das Fahrzeug den Abgas- und Geräuschvorschriften entspricht und für den beabsichtigten Gebrauch betriebssicher ist.



Allgemeine Anforderungen

Der Prüfungsumfang richtet sich nach der Fahrzeugart. Bei gebrauchten Fahrzeugen werden die Vorschriften nach dem Datum der ersten Inverkehrsetzung angewandt.

 

Fahrzeuge, die von der Zollbehörde als Uebersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut abgefertigt werden oder deren Halter eine Bewilligung zur zollfreien Verwendung besitzen, sind von der Bestätigung der Abgas- und Geräuschvorschriften ausgenommen.



Notwendige Unterlagen für die Fahrzeugprüfung



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Öffnungszeiten

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13:45 bis 17:00 Uhr

 

vor Feiertagen

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Nachprüfungen:

Montag - Donnerstag

ab 16:30 Uhr bis max. 17:00 Uhr (ausge-

nommen vor Feiertagen)

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