Alle Motorfahrzeuge und Anhänger müssen vor ihrer Zulassung zum Verkehr einzeln amtlich geprüft werden. Dabei werden die für die Zulassung erforderlichen Angaben ermittelt.
Wir unterscheiden zwei Prüfungsarten:
Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge und Fahrgestelle sind von der Typengenehmigung befreit und können bei der kantonalen Zulassungsstelle direkt angemeldet werden.
Die Einzelprüfung beschränkt sich auf eine Funktionskontrolle der wichtigsten Vorrichtungen für:
Alle nicht oben aufgeführten Fahrzeuge werden einer umfassenden technischen Ueberprüfung unterzogen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob das Fahrzeug den Abgas- und Geräuschvorschriften entspricht und für den beabsichtigten Gebrauch betriebssicher ist.
Der Prüfungsumfang richtet sich nach der Fahrzeugart. Bei gebrauchten Fahrzeugen werden die Vorschriften nach dem Datum der ersten Inverkehrsetzung angewandt.
Fahrzeuge, die von der Zollbehörde als Uebersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut abgefertigt werden oder deren Halter eine Bewilligung zur zollfreien Verwendung besitzen, sind von der Bestätigung der Abgas- und Geräuschvorschriften ausgenommen.
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