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Motorfahrrad-Ausweis

Einplätzige, einspurige Fahrzeuge mit einem Hilfsmotor bis zu 50 cm3 Hubraum oder mit elektrischem Antrieb und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sind als Motorfahrräder einzulösen.
Das Kontrollschild ist nur befristet gültig und wird vom Standortkanton erteilt.

  • Jeweils ab 1. Juni dürfen nur noch Motorfahrräder mit der Kontrollmarke (Vignette) des laufenden Jahres verkehren. Diese bleibt gültig bis zum 31. Mai des nächsten Jahres. 

  • Die neue OW-Kontrollmarke ist bei folgenden Mofa-Händlern erhältlich:
    - Bike Atelier, Brünigstrasse, 6074 Giswil
    - Robert Amstutz, Motos, 6390 Engelberg
    - Garage Gasser AG, Brünigstrasse 36, 6078 Lungern
    sowie beim Verkehrssicherheitszentrum OW/NW während den ordentlichen Öffnungszeiten. 
  • Allen Kunden in Ob- und Nidwalden, welche im Vorjahr ein Motorfahrrad eingelöst haben, wird automatisch eine Jahresrechnung zugestellt. Nach Erhalt der Zahlung stellen wir Ihnen die Vignette per Post zu.
  • Fahrzeugwechsel, Halterwechsel und Adressänderungen sind dem Verkehrssicherheitszentrum OW/NW unter Beilage des Mofa-Fahrzeugausweises innert 14 Tagen zu melden. Bitte überprüfen Sie die Angaben auf der Vorderseite mit Ihrem Fahrzeugausweis. 

 

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

07:45 bis 11:45 Uhr

13:45 bis 17:00 Uhr

 

vor Feiertagen

bis 16:00 Uhr

Direktwahl

Sarnen OW

041 666 66 00

041 666 66 20 Fax

info@vsz.ch

 

Stans NW

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