Einplätzige, einspurige Fahrzeuge mit einem Hilfsmotor bis zu 50 cm3 Hubraum oder mit elektrischem Antrieb und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sind als Motorfahrräder einzulösen.
Das Kontrollschild ist nur befristet gültig und wird vom Standortkanton erteilt.
- Jeweils ab 1. Juni dürfen nur noch Motorfahrräder mit der Kontrollmarke (Vignette) des laufenden Jahres verkehren. Diese bleibt gültig bis zum 31. Mai des nächsten Jahres.
- Die neue OW-Kontrollmarke ist bei folgenden Mofa-Händlern erhältlich:
- Bike Atelier, Brünigstrasse, 6074 Giswil
- Robert Amstutz, Motos, 6390 Engelberg
- Garage Gasser AG, Brünigstrasse 36, 6078 Lungern
sowie beim Verkehrssicherheitszentrum OW/NW während den ordentlichen Öffnungszeiten. - Allen Kunden in Ob- und Nidwalden, welche im Vorjahr ein Motorfahrrad eingelöst haben, wird automatisch eine Jahresrechnung zugestellt. Nach Erhalt der Zahlung stellen wir Ihnen die Vignette per Post zu.
- Fahrzeugwechsel, Halterwechsel und Adressänderungen sind dem Verkehrssicherheitszentrum OW/NW unter Beilage des Mofa-Fahrzeugausweises innert 14 Tagen zu melden. Bitte überprüfen Sie die Angaben auf der Vorderseite mit Ihrem Fahrzeugausweis.
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