Die Übertragung der Kontrollschilder eines Motorfahrzeuges auf ein Ersatzfahrzeug bedarf in jedem einzelnen Fall einer vorausgehenden schriftlichen Bewilligung des Verkehrssicherheitszentrum OW/NW. Die Bewilligung wird erteilt, wenn ein mit schweizerischen Kontrollschildern verkehrendes Fahrzeug wegen Beschädigung, Reparatur, Revision, Umbau und des gleichen nicht gebrauchsfähig und das Ersatzfahrzeug betriebssicher ist. Für die Nachprüfung von Ersatzfahrzeugen gilt Art. 33 VTS
» siehe Fahrzeugprüfung
Die Bewilligung für die Verwendung des Ersatzfahrzeugs wird nur erteilt, wenn der Fahrzeugausweis des Originalfahrzeugs und des Ersatzfahrzeuges beim VerkehrssicherheitszentrumOW/NW hinterlegt wird.
Die Bewilligung ist auf 30 Tage befristet.
Die Bewilligung ist nach Ablauf der Frist unverzüglich dem Verkehrssicherheitszentrum OW/NW zurückzugeben. Kommt die Halterin/ der Halter dieser Pflicht nicht nach, so trifft das Verkehrssicherheitszentrum OW/NW die erforderlichen Massnahmen.
Als Ersatzfahrzeug kann nur bewilligt werden:
a) für ein Motorrad ein anderes Motorrad und für ein Kleinmotorrad ein anderes Kleinmotorrad
b) für ein Leichtmotorfahrzeug ein anderes Leichtmotorfahrzeug
c) für ein dreirädriges Motorfahrzeug ein anderes dreirädriges Motorfahrzeug oder ein Kleinmotorfahrzeug
d) für ein Kleinmotorfahrzeug ein anderes Kleinmotorfahrzeug oder ein dreirädriges Motorfahrzeug
e) für einen leichten Motorwagen ein anderer leichter Motorwagen
f) für einen schweren Personenwagen ein anderer Personenwagen
g) für einen Lastwagen ein anderer Lastwagen
h) für einen Gesellschaftswagen ein anderer Gesellschaftswagen, dessen Platzzahl keine höhere Mindestversicherung bedingt
i) für einen gewerblichen Traktor ein anderer gewerblicher Traktor
j) für ein landwirtschaftliches Motorfahrzeug ein anderes landwirtschaftliches Motorfahrzeug
k) für eine schwere oder leichte Arbeitsmaschine eine andere Arbeitsmaschine, für einen Arbeitskarren ein anderer Arbeitskarren
l) für einen Anhänger ein anderer Anhänger gleicher oder ähnlicher Art
Montag bis Freitag
07:45 bis 11:45 Uhr
13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr